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Die wörtliche Rede

05.11.19 | Rechtschreibung

Die wörtliche oder auch direkte Rede ist wie so vieles im Deutschen sehr logisch, wenn du sie einmal verinnerlicht hast. Dennoch gibt es ein paar Fallen, auf die ich später eingehen werde. Schauen wir uns zunächst einmal die vier Möglichkeiten an, wie die direkte Rede aufgebaut sein kann.

1. Ohne Begleitsatz

Der einfachste Fall, hier steht die wörtliche Rede eingerahmt in den „Gänsefüßchen“ da ohne weiteren Schnickschnack, also ohne Begleitsatz (s. unten). Aber setze bitte die Anführungszeichen zu Beginn unten, am Ende oben. Es sei denn, du verwendest die französischen Guillemets. Das Satzzeichen steht vor den abschließenden Anführungszeichen, dahinter nichts.

„Ich war heute ganz schön fleißig.“

2. Mit vorangestelltem Begleitsatz

Der Begleitsatz zur wörtlichen Rede (also „er sagte“, „sie meinte“ etc.) kann vorangestellt, nachgestellt oder eingeschoben werden. Wird er vorangestellt, folgt nach dem Begleitsatz ein Doppelpunkt. Der Satz endet mit dem Satzzeichen der wörtlichen Rede, also folgt nach dem abschließenden Anführungszeichen kein weiteres Satzzeichen.

Ich sagte: „Ich war heute ganz schön fleißig.“

3. Mit nachgestelltem Begleitsatz

Hier finde ich öfter Fehler, da die wörtliche Rede nicht mit einem Punkt abgeschlossen wird. Der Übergang von wörtlicher Rede zum Begleitsatz wird durch ein Komma abgetrennt nach dem abschließenden Anführungszeichen.

„Ich war heute ganz schön fleißig“, sagte ich.

Etwas kniffliger wird es, wenn die wörtliche Rede eine Frage oder einen Ausruf beinhaltet. Hier steht das Fragezeichen bzw. Ausrufezeichen vor dem abschließenden Anführungszeichen, das Komma nach dem Anführungszeichen bleibt trotzdem stehen.

„Ich war heute ganz schön fleißig!“, rief mir Peter zu.

„War ich heute nicht fleißig?“, fragte mich Peter.

4. Mit eingeschobenem Begleitsatz

Der eingeschobene Begleitsatz unterbricht einen Satz der wörtlichen Rede und wird durch Kommas von dieser abgetrennt. Wie schon beim vorangestellten Begleitsatz endet der Satz mit dem abschließenden Anführungszeichen nach dem Punkt der direkten Rede.

„Ich war heute“, sagte Peter stolz, „ganz schön fleißig.“

Nimmt man hier den Begleitsatz raus, hat man einen zusammengehörenden Satz in der direkten Rede:

„Ich war heute ganz schön fleißig.“

Auch hier gibt es eine häufige Fehlerquelle: Der eingeschobene Begleitsatz kann nur innerhalb eines Satzes der wörtlichen Rede eingeschoben werden. Besteht diese aus zwei Sätzen und der Begleitsatz trennt diese Sätze, ist es kein eingeschobener Begleitsatz mehr, sondern nur ein nachgestellter, der mit einem Punkt endet und dem eine neue direkte Rede folgt.

„Ich war heute sehr fleißig“, sagte Peter. „Ich habe zwei Sätze geschrieben und den Müll rausgebracht.“

Wenn man hier den Begleitsatz rausnimmt, hat man zwei Sätze in der direkten Rede:

„Ich war heute sehr fleißig. Ich habe zwei Sätze geschrieben und den Müll rausgebracht.“

Es kann vorkommen, dass der vorangestellte Begleitsatz dazu führt, dass noch nach dem abschließenden Anführungszeichen noch ein Satzzeichen folgen muss. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Begleitsatz selber eine Frage ist oder eine Aufforderung. Der Lesefluss wird hierdurch aber gestört, daher sollte diese Konstruktion vermieden werden.

Hat Peter gerufen: „Hier bin ich!“? Sag Peter sofort: „Du musst fleißig sein!“!

Noch eine Besonderheit ist die direkte Rede in der direkten Rede. Diese wird durch einfache Anführungszeichen gekennzeichnet, ansonsten gelten dieselben Regeln wie oben. Schön ist sie aber nicht, da auch sie den Lesefluss stört, und sollte nur äußerst sparsam eingesetzt werden.

Hansi erzählte: „Der Peter sagte: ‚Ich war ja so fleißig heute.‘“

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Über den Autor

Ich bin Ulf Schumann, freiberuflicher Lektor und Schlussredakteur aus Berlin, und unterstütze Unternehmen, Stiftungen und Selbstständige dabei, Texte klar, verständlich und professionell zu veröffentlichen – online wie im Print.

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