Mal schreibt man „recht“ klein, mal groß („Recht“) und manchmal verschmilzt das Wort mit „zu“. Die Schreibweise hängt davon ab, was gemeint ist.
„Zu Recht“: berechtigterweise
Wer etwas zu Recht tut, hat einen berechtigten Grund dafür. „Recht“ ist hier ein Substantiv und wird großgeschrieben. Außerdem stehen „zu“ und „Recht“ getrennt:
Die Kundin hat sich zu Recht beschwert.
Er wurde zu Recht für seine Arbeit gelobt.
Als Probe lässt sich „zu Recht“ meist durch „berechtigterweise“ ersetzen.
„Zurecht“ als Teil eines Verbs
Anders sieht es bei Verben wie zurechtkommen, zurechtfinden, zurechtlegen oder zurechtweisen aus. Hier gehört „zurecht“ fest zum Verb:
Sie wird sich schnell zurechtfinden.
Ich muss mir die Unterlagen zurechtlegen.
Im Hauptsatz kann sich „zurecht“ vom Verb trennen:
Sie kommt allein zurecht.
Ich lege mir die Unterlagen zurecht.
Das zusammengeschriebene „zurecht“ bedeutet also nicht „berechtigterweise“, sondern gehört als Partikel zum jeweiligen Verb.
„Recht haben“ oder „recht haben“?
Bei einigen festen Wendungen sind Groß- und Kleinschreibung erlaubt:
Du hast recht. – Du hast Recht.
Sie wird recht behalten. – Sie wird Recht behalten.
Ich gebe dir recht. – Ich gebe dir Recht.
Das gilt auch für recht bekommen. Obwohl beide Schreibweisen korrekt sind, empfiehlt der Duden jeweils die Kleinschreibung: „recht haben“, „recht geben“, „recht behalten“ und „recht bekommen“.
Manchmal ist allerdings nur die Kleinschreibung möglich. Das ist der Fall, wenn „recht“ durch Wörter wie „so“, „ganz“, „völlig“ oder „wie“ näher bestimmt wird:
Du hast ja so recht!
Damit hat sie völlig recht.
Wie recht er doch hatte!
Ich gebe dir ganz recht.
Die Ergänzung zeigt, dass „recht“ hier als Adjektiv beziehungsweise Adverb gebraucht wird. Deshalb kann es nicht großgeschrieben werden.
Wann schreibt man „recht“ sonst klein oder groß?
Kleingeschrieben wird „recht“, wenn es „ziemlich“, „richtig“, „passend“ oder „in Ordnung“ bedeutet:
Der Weg ist recht weit.
Das ist mir recht.
Jetzt erst recht!
Großgeschrieben wird das Substantiv „Recht“:
Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung.
In diesem Streit ist sie im Recht.
Fazit: recht groß oder klein?
Bedeutet der Ausdruck „berechtigterweise“, schreibt man zu Recht. Gehört „zurecht“ zu einem Verb, wird es im Infinitiv mit diesem verbunden. Bei „recht haben“ sind Groß- und Kleinschreibung möglich, wobei der Duden die Kleinschreibung empfiehlt. Wird „recht“ durch „so“, „völlig“, „ganz“ oder „wie“ ergänzt, schreibt man es ausschließlich klein.
Wer diese Bedeutungen auseinanderhält, kommt gut zurecht.
Weitere Fragen zu Groß- oder Kleinschreibung habe ich unter anderem in diesem Artikel beantwortet.




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