Das Fugen-s ist eine vertrackte Sache. Als ich vor etlichen Jahren den Fehler beging, zwei Semester Jura zu studieren, stellte ich mir bei vielen Hausarbeiten die Frage, was denn nun richtig ist: Schadensersatz oder Schadenersatz? Der Duden erwähnt dazu lediglich, dass die Variante mit dem Fugen-s meist fachsprachlich ist. Es ist also beides möglich.

Was ist das Fugen-s eigentlich?

Aber was ist das Fugen-s eigentlich? Und welche Funktion hat es? Interessanterweise handelt es sich beim Fugen-s um eine vergleichsweise neue Erscheinung, wie aus diesem Artikel hervorgeht. Vor 60, 70 Jahren war fast ausschließlich von „Schadenersatz“ die Rede, mittlerweile hat sich jedoch „Schadensersatz“ (fast) durchgesetzt. Weitere Beispiele sind „Religion(s)sache“, das Luther noch ohne s schrieb, oder „Krieg(s)führung“. Diese Beispiele zeigen, wie sich Sprache (meist unbemerkt) wandelt und nicht für ideologische oder politische Grabenkämpfe geeignet ist. Das Fugen-s entstand aus dem Genitiv-s, hat jedoch im Laufe der Zeit seine Funktion verloren.

Wozu dient das Fugen-s?

Die Wissenschaftlerinnen der Gutenberg-Universität Mainz, die in dem oben verlinkten Artikel zitiert werden, vermuten, dass die S-Verfugung dazu dient, anzuzeigen, dass ein Wort noch nicht zu Ende ist und an welcher Stelle das zweite Wortglied beginnt. Ob diese Argumentation überzeugend ist? Ist es nicht oft einfach so, dass zusammengesetzte Wörter mit Fugen-s leichter auszusprechen sind? Gebrauchsanweisung, Eigentumswohnung, Verbrechensbekämpfung sind nur einige Beispiele.

Das Fugen-s wird bei Komposita benötigt, also bei zusammengesetzten Wörtern, die eine Besonderheit im Deutschen darstellen. Hier gibt es eine schier unbegrenzte Zahl von Möglichkeiten, wie zum Beispiel „Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ oder „Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz“.

Laut Duden besitzen 30 Prozent der Komposita ein Fugenelement, das aber nicht immer das -s sein muss. Zum Beispiel wird das -e eingefügt bei „Redebedarf“. Das mit Abstand häufigste Fugenelement ist jedoch das -s. Es gibt keine verbindlichen Regeln; so verlangt das Finanzamt immer noch seine Einkommensteuer von uns, während sich die „Einkommenssteuer“ im Alltag beinahe durchgesetzt hat.

Regeln zum Fugen-s

Es gibt jedoch einige Hinweise, an denen man sich orientieren kann. Das Fugen-s wird beispielsweise gesetzt, wenn das Bestimmungswort auf -um, -ling, -ing, -heit, -schaft, -ung, -ion, -tät, -at, -keit oder -tum endet. „Freiheitskampf“, „Finanzierungsrunde“ oder „Publikumsliebling“ sind passende Beispiele.

 Häufig wird kein Fugen-s gesetzt, wenn das Bestimmungswort weiblich ist und nicht mit den oben genannten Endungen endet, zum Beispiel „Sonnenuhr“, „Bildsprache“, „Scheindebatte“. Doch es gibt auch Ausnahmen wie „Liebesbeweis“, „Armutszeugnis“, „Geschichtsschreibung“. Wie man sieht, ist es kompliziert!

Kein Fugen-s wird gesetzt, wenn das Bestimmungswort auf einen Zischlaut endet. Zum Beispiel: „Witzbold“, „Fußgelenk“ oder „Herzoperation“.

Man könnte die (vermeintlichen) Regeln noch lange weiterführen. Was ist mit mehrgliedrigen Komposita? Manchmal richtet sich der Gebrauch des Fugen-s nach dem zweiten Wortteil, und nicht selten sind beide Varianten möglich.

Letztlich gilt mal wieder der gute Rat: Verlasst euch ein Stück weit auf euer Bauch- beziehungsweise Sprachgefühl. Alle Regeln zum Fugen-s lassen sich schlicht nicht merken.

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