Die deutsche Rechtschreibung hält so manche tückische Falle bereit, über eine möchte ich heute sprechen: substantivierte Verben und Adjektive. Es klingt zunächst einfach, aber gerade hier lauern einige Stolpersteine.
Substantivierte Verben
Spielen, lesen, essen – das sind alles Verben, und Verben schreibt man klein! So lautet jedenfalls die allgemeine Regel. Doch Vorsicht: Verben können substantiviert werden, und dann gilt plötzlich etwas anderes. Substantivierte Verben werden wie Substantive behandelt und daher großgeschrieben.
Ein Beispiel:
Ich gehe spielen. – Hier bleibt das Verb spielen klein.
Substantivierte Form: Ich gehe zum Spielen. – Die Großschreibung ist jetzt Pflicht.
Wie merke ich, dass ein Verb substantiviert wurde? Steht ein Artikel vor dem Wort, handelt es sich um ein Substantiv. Zum setzt sich aus zu und dem zusammen und enthält einen Artikel. Ein weiterer Hinweis ist auch ein Adjektiv vor dem Verb:
langweiliges Warten, schönes Singen, malerisches Zeichnen
Diese Wortkombinationen verraten ebenfalls, dass wir es mit substantivierten Verben zu tun haben. Weitere Beispiele wären:
das Lachen, das Weinen, das Radfahren
Steht hingegen ein einfaches „zu“ vor dem Verb, deutet alles auf eine Infinitiv-Form des Verbs hin:
Ich gehe, um zu spielen.
Machen wir eine Gegenprobe: „Ich gehe, um das spielen …“ – das ergibt keinen Sinn. Fehlen allerdings sowohl Artikel als auch „zu“, ist es komplizierter. Schauen wir uns diesen Satz an:
Ja, spielen/Spielen macht Spaß.
Probe: Ja, das Spielen macht Spaß. Ja, zu spielen macht Spaß.
Hier ist tatsächlich beides möglich. Ob das Verb kleingeschrieben bleibt oder großgeschrieben wird, lässt sich nur aus dem Kontext ableiten. Die Probe hilft:
Substantivierte Adjektive
Nicht nur Verben, auch Adjektive können substantiviert werden:
Die Schöne und das Biest.
Der Alte und die Neue.
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